Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Text- und Fotodienstleistungen sowie Dienstleistungen aus dem Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, welche mit der Textwerkstatt FederZauber schriftlich und per E-Mail vereinbart werden.

 

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

(gültig ab 29.12.2012)

 

Textwerkstatt FederZauber, Carina Seifert (Freiberufler)

 

www.textwerkstatt-federzauber.de

 

 

I Gültigkeit der Bestimmungen

 

1.1

Die Textwerkstatt FederZauber führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen im Geschäftskontakt mit den betreffenden Auftraggebern, sofern die AGB nicht explizit verändert werden.

 

1.2

Für alle Rechtsgeschäfte mit der Textwerkstatt FederZauber sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der vorliegenden Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen. Dies gilt nicht, wenn explizit etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

 

II Vertragsbeschluss

 

 

Angebote sowie mündliche Nebenabreden bedürfen einer individuellen und schriftlichen Vereinbarung per E-Mail oder auf postalischem Wege und sind nur im jeweiligen Einzelfall rechtskräftig.

 

 

III Terminabsprachen

 

 

Auftragsbezogene Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

 

 

IV Auftragsablauf und Lieferzeiten

 

 

4.1

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung und Eingang des ungekürzten Rechnungsbetrages nimmt die Textwerkstatt FederZauber die vereinbarte Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und sendet dem Auftraggeber die fertige Auftragsdatei als Word-Datei, jpg-Datei oder Link zurück, soweit vorab nichts anders schriftlich vereinbart wurde.

 

4.2

Ein einmaliger, maximal einstündiger Beratungstermin ist je Auftrag kostenfrei, sofern der vereinbarte Termin vom Auftraggeber eingehalten wird. Entfällt der beiderseits bestätigte Beratungstermin seitens des Auftraggebers ohne vorherige Absage (mindestens zwei Stunden vor Termin), wird ein Beratungshonorar (Stundensatz 70,00 Euro) in Rechnung gestellt. In nachzuweisenden Fällen von höherer Gewalt entfällt das Beratungshonorar. Zusätzlicher Beratungsbedarf wird mit dem gleichen Stundensatz in Rechnung gestellt.

 

4.3

Bei Änderungswünschen, die im deutlichen Gegensatz zu dem in Auftrag gegebenen Produkt stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. In diesem Fall sind explizite Gestaltungsvorgaben des Auftraggebers und weitere schriftlich festgehaltene Absprachen zwingend erforderlich.

 

4.4

Vom Auftraggeber gewünschte und nicht im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung festgehaltene Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Es wird hier, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ein auf die Dienstleistungen bezogenes Stundenhonorar in Rechnung gestellt, welches im Vorhinein mit den Auftraggebern im Rahmen einer Pauschale vereinbart wird.

 

4.5

Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

4.6

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Textwerkstatt FederZauber berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

 

 

V Pflichten und Haftung des Auftraggebers

 

 

5.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Dienstleistungsaufträge von ihm zur Verfügung gestellte Material auf bestehende Urheberrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung einzuholen.

 

5.2

Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Text- und Bildinhalte oder Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

 

5.3

Der Auftraggeber stellt die Textwerkstatt FederZauber von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie aufgrund ihres Verhaltens stellen, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Haftung bzw. Verantwortung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

 

VI Haftungsbeschränkungen

 

 

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Zusammenhang haftet die Textwerkstatt FederZauber nur bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

VII Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

 

7.1

Jeder an die Textwerkstatt FederZauber erteilte Auftrag stellt einen Urheberrechtsvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an der Werkleistung gerichtet ist.

 

7.2

Alle Entwürfe und Leistungen der Text- und Bilderstellung unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

 

7.3

An sämtlichen Texten, Bildern und sonstigen Unterlagen behält sich die Textwerkstatt FederZauber Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

7.4

Die Textwerkstatt FederZauber überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Textwerkstatt FederZauber.

 

7.5

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Ebenso werden Administratorrechte erst nach vollständigem Zahlungseingang der Abschlussrechnung an den Auftraggeber übertragen.

 

 

 

VIII Preise und Zahlungsbedingungen

 

 

 

8.1

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

8.2

Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.

 

8.3

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs: Nach 30 Tagen kommen Sie gemäß § 286 Abs.3 BGB mit dem Ausgleich der Rechnung in Verzug.

 

8.4

 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Textwerkstatt FederZauber anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

8.5

Die Textwerkstatt FederZauber ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.

 

8.6

Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die die Textwerkstatt FederZauber durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einspart.

 

 

 

IX Vergütung

 

 

9.1

Die Vergütung für alle von der Textwerkstatt FederZauber erbrachten Dienstleistungen (Entwürfe, Vorschläge, finale und zu publizierende Texte etc.) sowie die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des schriftlichen Angebotes der Textwerkstatt FederZauber.

 

9.2

Bei Erstkunden wird nach Abschätzung und Absprache des voraussichtlichen und gesamten Arbeitsumfangs die Vorauszahlung der voraussichtlichen Gesamtsumme auf das von der Textwerkstatt FederZauber gestellte Geschäftskonto fällig. Soweit nicht anders vereinbart, wird bei Folgeaufträgen eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Gesamtsumme fällig. Der Auftraggeber erhält dazu vorab eine vorläufige Rechnung mit der Bankverbindung und dem Rechnungsbetrag. Die Inhaberin der Textwerkstatt FederZauber ist vor Eingang des ungekürzten Rechnungsbetrages nicht verpflichtet, Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen.

 

9.3

Einweisungen in die Nutzung der erstellten Webseiten oder Firmenprofile in sozialen Netzwerken und Coachings sind optional und nicht Bestandteil des Erstellungsauftrages. Sie werden bei Bedarf gesondert mit einem Stundenhonorar von 70,00 Euro in Rechnung gestellt.

 

 

X Gewährleistung

 

 

Die Textwerkstatt FederZauber verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

 

 

XI Rechnung und Abnahme

 

 

Die Textwerkstatt FederZauber stellt für Erstaufträge eine Rechnung aus, die vor Auftragsbeginn sofort fällig ist. Der Rechnungsbetrag ist ungekürzt auf das Geschäftskonto der Agentur zu überweisen. Für Folgeaufträge stellt die Textwerkstatt FederZauber eine Teilrechnung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Auftragsvolumens aus, die vor Auftragsbeginn sofort fällig ist. Der Restbetrag wird mit der Endrechnung nach Fertigstellung mit einer Frist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Administratorrechte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang übertragen.

 

 

XII Höhere Gewalt und Krankheit

 

 

Im Falle der höheren Gewalt ist die Textwerkstatt FederZauber von der Lieferpflicht aller vereinbarten Leistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist entbunden. Gegebenenfalls wird eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart. Sollte dies nicht im gegenseitigen Einvernehmen möglich sein, erfolgt die Rückzahlung eventuell bereits geleisteter Zahlungen. Als Fälle von höherer Gewalt gelten unter anderem behördliche Maßnahmen sowie eine schwere, lang anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Arbeitsunfähigkeit.

 

 

 XIII Haftung

 

 

Die Textwerkstatt FederZauber garantiert, dass die erstellten Mustervorlagen Unikate und von hoher Qualität sind. Weitere Ansprüche bestehen der Textwerkstatt FederZauber gegenüber nicht.

 

 

 XIV Ghostwriting

 

 

Die Textwerkstatt FederZauber weist ausdrücklich darauf hin, dass von ihr erstellte Mustervorlagen nur in zulässiger Weise benutzt werden dürfen. Es dürfen keine Arbeiten in Auftrag gegeben werden, die später unverändert als eigene Leistung übernommen werden. Der Auftraggeber ist im Fall von prüfungsrelevanten Leistungen verpflichtet, alle benutzten Quellen auch als solche kenntlich zu machen.

 

 

XV Auftragsverhältnis

 

 

15.1

Der Kunde erkennt ausdrücklich und grundsätzlich an, dass es sich bei allen von der Textwerkstatt FederZauber erbrachten Leistungen um ein Auftragsverhältnis nach BGB (Auftrag im Rahmen eines Rates bzw. Empfehlung) handelt. Insofern ist eine Erfolgsgarantie ausgeschlossen. Die Textwerkstatt FederZauber versichert jedoch, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.

 

15.2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

15.3

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Textwerkstatt FederZauber Erfüllungsort.

 

 

XVI Salvatorische Klausel

 

 

Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Vertragspartnern durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartnern am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht entgegensteht.

 

Freiberg, 29.12.2012